Flucht- und Rettungspläne

Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern.
Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
 
Wir erstellen nach Ihren Vorgaben und in Absprache mit der zuständigen Behörde (Feuerwehr) Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehrpläne
 

 

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